Gartengestaltung

Gartenpool bauen: Was rechtlich gilt und wie er für Kinder, Haustiere und Wildtiere sicher wird

Ein eigener Pool im Garten gehört für viele Schweizer Familien zu den grossen Sommerwünschen. Bevor die ersten Steine gesetzt werden, lohnt sich aber ein nüchterner Blick auf drei Themen, die schnell übersehen werden: die Bewilligungspflicht, die Sicherheit für Kleinkinder und Haustiere – und der oft vergessene Schutz von Wildtieren, die sich im Garten aufhalten. Ein Pool ist mehr als ein Freizeitvergnügen. Rechtlich gilt er als Bauwerk, das je nach Grösse, Bauart und Kanton bewilligungspflichtig ist. Und sobald Wasser im Spiel ist, steigt automatisch das Risiko für die Kleinsten der Familie, für Hund und Katze sowie für Igel, Vögel und andere Tiere, die sich im Garten bewegen. Dieser Ratgeber ordnet ein, was beim Poolbau in der Schweiz rechtlich gilt und wie sich der Pool für alle sicher gestalten lässt.

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Gesicherter Freigang für Katzen: Was auf Balkon, Terrasse und im Garten möglich ist

Irgendwo in der Schweiz wartet heute jemand auf seine Katze. Sie ist gestern Abend nicht nach Hause gekommen. Vielleicht taucht sie wieder auf. Vielleicht nicht. Dieses Szenario kennen viele Katzenhalter. Katzen, die unkontrolliert draussen unterwegs sind, sind täglich Gefahren ausgesetzt: dem Strassenverkehr, Revierkämpfen, Vergiftungen, Wildtieren, landwirtschaftlichen Maschinen und leider auch Menschen, die es nicht gut mit ihnen meinen. Nicht jede Gefahr trifft jede Katze. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwann etwas passiert, ist real – und sie steigt mit jedem Jahr. Tierärztinnen und Tierschutzorganisationen sehen das täglich. Die gute Nachricht: Es gibt Alternativen, die Katzen genauso glücklich machen – und die deutlich sicherer sind.

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